Nach Ansicht der Nürburgring GmbH sei der Werktitel „Rock am Ring“ nicht ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH außerhalb des Nürburgrings verwendbar. Dies ist die Kernaussage des Schreibens, mit dem die Nürburgring GmbH ihre Position anlässlich der aktuellen Berichterstattung über den Rechtsstreit zu den Namensrechten „Rock am Ring“ mitteilt.
Die Nürburgring GmbH hat zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt. Vor dem Erlass der Verfügung hat MLK bereits eine Schutzschrift eingereicht. Ende der kommenden Woche wird es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz kommen. Nachdem die Entscheidung zunächst verschoben wurde, hat das Landgericht Koblenz am 30.06.2014 sein Urteil bekanntgegeben.
Sollte die einstweilige Verfügung dann wirksam werden, dürfte Marek Lieberberg ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH kein Konzertfestival unter dem Titel „Rock am Ring“ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring anzukündigen, bewerben oder veranstalten.
Man sehe sich zu diesem Schritt gezwungen, weil Marek Lieberberg in den Medien wiederholt falsche und unzutreffende Behauptungen aufgestellt habe. Zudem schädige er durch seine bisherigen Aussagen das Image des Nürburgrings und verhielte sich damit vertragswidrig.
Falls die einstweilige Verfügung erfolgreich sein sollte, hieße das nicht automatisch, dass die Nürburgring GmbH den Namen „Rock am Ring“ verwenden dürfe (daher wohl jetzt schon die Werbung für „Grüne Hölle Rockfestival„). Dann gäbe es für MLK vielleicht noch eine andere Namensvariante. Im seinem gestrigen Treffen mit Vertretern der Stadt und Fans in Mönchengladbach sprach Lieberberg im Zusammenhang mit dem potentiellen neuen Festivalgelände auch von „Rock im JHQ„.
Auf der Rock am Ring Pressekonferenz am vergangenen Samstag kommentierte Marek Lieberberg den bevorstehenden Rechtsstreit aus seiner Sicht.
Am vergangenen Wochenende fand zum letzten Mal unter Führung von MLK Rock am Ring am Nürburgring statt. Bands wie Iron Maiden, Kings Of Leon, Queens Of The Stoneage, Nine Inch Nails, Linkin Park, Die Fantastischen Vier, Jan Delay, Slayer oder Metallica besuchten den Nürburgring – zu den Festivalfotos.
Marek Lieberberg ist seit Beginn der Vertragsstreitigkeiten auf der Suche nach einer neuen Location für das Festival, Favorit ist derzeit Mönchengladbach. Die Nürburgring Betriebsgesellschaft-mbH bewarb während des Rock am Ring Festivals am vergangenen Wochenende eine neue Konkurrenzveranstaltung, die „Grüne Hölle Rockfestival am Nürburgring“ heissen, und am bisherigen „Rock am Ring“-Termin, am ersten Juniwochenende, stattfinden soll.
(Bilder oben links und rechts: -Pressefotos- Copyright-Nürburgring-Betriebsgesellschaft-mbH – Bilder unten links und rechts: Marek Lieberberg (am 07.06.2014) genießt den Zuspruch vieler Festivalbesucher und lässt sich als Rock am Ring Erfinder feiern)
Stellungnahme der Nürburgring GmbH zum Rechtsstreit um den Werktitel ‚Rock am Ring‘
Stand: 12.06.2014
Im Auftrag des Sanierungsgeschäftsführers der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.), Herrn Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt, und des Sachwalters, Herrn Jens Lieser, informieren wir Sie darüber, dass die Nürburgring GmbH i.E. zur Wahrung ihrer Interessen eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Marek Lieberberg und die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG (MLK) beim Landgericht Koblenz beantragt hat. Marek Lieberberg/MLK haben beim Landgericht Koblenz vor dem Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Schutzschrift eingereicht. Für Ende der kommenden Woche ist eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Koblenz terminiert.
Die Nürburgring GmbH will bei der rechtlichen Durchsetzung ihrer Interessen erreichen, dass per einstweiliger Verfügung Herrn Lieberberg und der Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG untersagt wird, ein Konzertfestival unter dem Titel ‚Rock am Ring’ an einem anderen Veranstaltungsort als dem Nürburgring ohne Zustimmung der Nürburgring GmbH i.E. anzukündigen, zu bewerben oder zu veranstalten.
Der Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH i.E. sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil Marek Lieberberg in den Medien wiederholt falsche und unzutreffende Behauptungen aufgestellt hat. Zudem schädigt er durch seine bisherigen Aussagen das Image des Nürburgrings und verhält sich damit vertragswidrig. Herr Prof. Dr. Dr. Schmidt hatte daher Herrn Lieberberg aufgefordert bis zum 06.06.2014 um 16:00 Uhr eine entsprechende Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dieser Aufforderung ist Marek Lieberberg nicht gefolgt, sodass die Nürburgring GmbH i.E. gezwungen war, ihre Interessen jetzt gerichtlich durchzusetzen.
Zu den einzelnen Punkten:
Marek Lieberberg hat u. a. in einem Interview in „Spiegel online“ vom 02.06.2014 erklärt:
„‘Rock am Ring‘ ist eine Vision, die ich vor 30 Jahren hatte. Eine Idee, die ich verwirklicht habe – auf dem Nürburgring und ohne Hilfestellung Dritter. Wir haben die Marke erfunden, wir haben ihr zu einem Kultcharakter verholfen, und die Marke bleibt bestehen. Sie ist überhaupt nicht an den Nürburgring gebunden.“
Diese Behauptungen sind unzutreffend. Das Festival ‚Rock am Ring’ wurde im Jahr 1985 von der Nürburgring GmbH und der Mama Concerts Konzertagentur GmbH gegründet. Herr Lieberberg war Mitgesellschafter von Mama Concerts. In diesem Zusammenhang haben alle Partner die von ihnen vertraglich vereinbarten Dienstleistungen erbracht, ohne die die erstmalige Durchführung und spätere Fortführung dieses Events nicht möglich gewesen wäre. Die Nürburgring GmbH und Mama Concerts sind auch in allen damaligen Presseberichten und Veranstaltungshinweisen gemeinsam als Veranstalter genannt worden. Es kann also keine Rede davon sein, dass Marek Lieberberg persönlich dieses Festival alleine und ohne Hilfestellung Dritter ins Leben gerufen hat.
Auch die Behauptung, dass der Werktitel ‚Rock am Ring’ in keiner Weise an den Nürburgring gebunden sei, ist unzutreffend. Tatsache ist: die Titelrechte standen ursprünglich der Nürburgring GmbH und Mama Concerts im Rahmen der gemeinsamen GbR zu. Später ist daraus eine Bruchteilsgemeinschaft zwischen der Marek Lieberberg Konzertagentur und der Nürburgring GmbH geworden, die bis heute als Mitveranstalterin fungiert und als solche auch in allen Publikationen gekennzeichnet wird.
In der Zusatzvereinbarung zum Vertrag zwischen Marek Lieberberg und der Nürburgring GmbH vom 17.11.2003 ist festgehalten, dass die Parteien über die von Marek Lieberberg gewünschte einseitige Zuordnung der Veranstaltungstitel und -marken bislang keine Einigung erzielt haben und dies in einer späteren Vereinbarung festhalten wollen, die sicherstellt, dass ‚Rock am Ring’ auch zukünftig nicht ohne die Nürburgring GmbH stattfinden wird.
An diesem Ziel ist auch an der Folgevereinbarung vom 23.10./31.10.2007 uneingeschränkt festgehalten worden. Damit ist ausdrücklich geregelt, dass der gegenwärtige Status Quo
– gemeinsame Inhaberschaft am Veranstaltungstitel –
beibehalten wird und dass zukünftig die Veranstaltung ‚Rock am Ring’ nur dann an einer anderen Veranstaltungsstätte stattfinden kann, wenn beide Seiten darüber eine einvernehmliche Regelung getroffen haben. Eine solche einvernehmliche Regelung existiert bis heute nicht. Herr Lieberberg ist bis heute auch nicht an die Nürburgring GmbH i.E. herangetreten, um eine solche Regelung zu treffen.
Vor diesem Hintergrund ist Marek Lieberberg nicht berechtigt, den Veranstaltungstitel – wie jetzt durch Äußerungen in mehreren Medien geschehen – einseitig für sich und sein Unternehmen in Anspruch zu nehmen oder gar ohne Absprache mit der Nürburgring GmbH i.E. die alleinige Durchführung einer Veranstaltung gleichen Namens an einer anderen Spielstätte anzukündigen.
Der Sanierungsgeschäftsführer der Nürburgring GmbH sieht sich zu diesem Vorgehen gezwungen, da er aus insolvenzrechtlichen Gründen verpflichtet ist, alle Interessen der Nürburgring GmbH zu wahren. Die Namensrechte an dem Werktitel ‚Rock am Ring’ stellen einen wirtschaftlichen Vermögenswert dar. Da es sich zunächst um eine Durchsetzung im einstweiligen Rechtsschutz handelt, bereitet die Nürburgring GmbH i.E. derzeit eine Klage vor.
17. Juni 2014 um 16:17
[…] Auseinandersetzung mit dem neuen Nürburgring-Eigentümer wobei es nun tatsächlich wohl auch zum Rechtsstreit um den Markennamen “Rock am Ring” […]
30. Juni 2014 um 13:55
[…] Marek Lieberberg (MLK) als auch dem neuen Nürburgring Besitzer (Capricorn). Der ‘Rock am Ring’-Rechtsstreit geht damit wohl in die nächste […]
16. Juli 2014 um 14:25
[…] aber ansich stehen aber alle Ampeln auf grün für “Rock im JHQ” – oder wie die Rock am Ring Nachfolgeveranstaltung in Mönchengladbach auch immer heißen […]
1. September 2014 um 13:41
[…] einem Rechtsstreit, der länger als erwartet dauerte, darf der Rock am Ring Veranstalter Marek Lieberberg den Namen […]
1. Oktober 2014 um 16:28
[…] solchen Meldungen werden derzeit die Schläge ausgeteilt in Sachen des vergangenen Rechtsstreits und im Blick auf die aktuellen Entwicklungen bezüglich Nürburgring, DEAG und MLK. Im Streit um […]
27. März 2015 um 16:08
[…] am Nürburgring – Rock am Ring 2014“. Damals hieß der Konzertveranstalter MLK, der nun mit Rock am Ring nach Mendig umgezogen ist. Die Probleme damals kamen in Zusammenhang mit dem bevorstehenden […]
5. Dezember 2016 um 13:42
[…] langem Hin- und Her um den Rock am Ring Veranstaltungsort für 2015 und der Entscheidung für Mendig, kommt es nun zur […]